Was bedeutet die EmpCo Richtlinie für die Nachhaltigkeitskommunikation für Regionen und Tourismus

Nachhaltigkeit kommunizieren – aber wie?

Was EmpCo für Regionen und Tourismus bedeutet

Nachhaltigkeit ist längst ein wichtiger Bestandteil der Kommunikation von Tourismus-organisationen, Regionen und Projekten im ländlichen Raum.

Ob „klimafreundliche Region“, „umweltfreundlicher Weinbau“, ein Nachhaltigkeitssiegel oder das Versprechen, bis 2030 klimaneutral zu werden: Solche Aussagen begegnen uns in der regionalen und touristischen Kommunikation regelmäßig.

Doch worauf beruhen diese Aussagen eigentlich? Was genau wird damit versprochen – und lässt sich das auch belegen?

Mit der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) steigen die Anforderungen an die Kommunikation von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten. Die neuen Vorgaben gelten in Deutschland ab dem 27. September 2026. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen zu schützen und die Transparenz von Nachhaltigkeitskommunikation zu erhöhen.

Nachhaltigkeit kommunizieren – aber konkreter

Die EmpCo-Richtlinie stellt die bisherige Nachhaltigkeitskommunikation auf den Prüfstand.

☝️ Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ werden künftig stärker reguliert, wenn sie nicht durch entsprechende Umweltleistungen belegt werden können.

☝️ Nachhaltigkeitssiegel dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden.

☝️ Aussagen über zukünftige Umweltleistungen (z. B. „klimaneutral bis 2030“) sind nur erlaubt, wenn sie auf einem detaillierten, realistischen und nachvollziehbaren Plan basieren.

Das bedeutet nicht, dass Nachhaltigkeit weniger kommuniziert werden muss. Im Gegenteil: Wer nachhaltig handelt, sollte darüber sprechen können. Entscheidend ist, dass aus allgemeinen Versprechen konkrete und nachvollziehbare Aussagen werden.

Was bedeutet das für Regionalentwicklung und Tourismus?

Gerade für Tourismusorganisationen, Destinationen und Akteure der Regionalentwicklung lohnt sich deshalb ein genauer Blick. Denn Nachhaltigkeit wird hier auf sehr unterschiedliche Weise kommuniziert: als Eigenschaft eines touristischen Angebots, als Ziel einer Destination, als Leitbild einer Region oder als Ergebnis eines konkreten Projekts oder Fördervorhabens.

▸Wer eine Aussage wie „nachhaltiges Reiseziel“ oder „klimafreundliche Destination“ verwendet, sollte deshalb klären können: Was genau macht die Destination nachhaltig? Welche Bereiche werden betrachtet? Nach welchen Kriterien?

▸ Bei einer Regionalmarke kann beispielsweise regionale Wertschöpfung oder die Verwendung regionaler Produkte im Mittelpunkt stehen. Wird daraus gleichzeitig ein Nachhaltigkeitsversprechen, sollte klar sein, welche konkrete Leistung damit gemeint ist und wie sie belegt werden kann. Gerade bei Regionen ist das nicht immer einfach: Hier wirken viele Akteure, Projekte und Maßnahmen zusammen. Umso wichtiger ist es, konkret zu benennen, worauf sich eine Nachhaltigkeitsaussage bezieht.

▸ Ähnlich ist es bei der Kommunikation von Projekten. Aus „Unterstützt durch LEADER: Unser Weg zur ersten klimaneutralen Urlaubsregion bis 2030!“ wird nicht automatisch eine unzulässige Aussage. Aber je nachdem, in welchem Zusammenhang und gegenüber wem kommuniziert wird, stellt sich die Frage, welche konkreten Verpflichtungen, Ziele und Nachweise hinter einer solchen Zukunftsaussage stehen. So könnte aus der eher pauschalen Zukunftsaussage eine konkretere Kommunikation werden, etwa: „Gemeinsam fürs Klima: Bis 2030 reduzieren wir den CO₂-Ausstoß unserer kommunalen Gebäude schrittweise um 60 % und bauen das regionale Radwegenetz um 45 Kilometer aus.“

Dabei ist wichtig: Nicht jede Kommunikation einer LEADER-Region, einer Kommune, einer Regionalentwicklungs- oder Tourismusorganisation ist automatisch eine geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts. Entscheidend ist der konkrete Zusammenhang der Kommunikation – insbesondere, ob sie unmittelbar mit der Absatzförderung oder einer Dienstleistung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verbunden ist. Ob EmpCo tatsächlich greift, muss deshalb immer im jeweiligen Zusammenhang betrachtet werden.

Mein Fazit: genauer statt vorsichtiger

Unabhängig davon ist die EmpCo-Richtlinie Anlass und Ansporn zugleich, die eigene Kommunikation zu überprüfen und dort genauer zu werden, wo bisher mit pauschalen Aussagen gearbeitet wird. Nachhaltigkeit lässt sich häufig anhand konkreter Projekte, Kooperationen und Veränderungen vor Ort erzählen.

Und hier liegt auch eine Chance: Regionen, die ihre Nachhaltigkeitsleistungen jetzt konkret herausarbeiten und entsprechend kommunizieren, können nicht nur rechtzeitig auf die neuen Anforderungen reagieren. Sie können damit auch eine glaubwürdigere Kommunikation entwickeln – und vielleicht sogar Vorreiter für andere Regionen oder die ansässigen Unternehmen werden.

Drei Fragen für die regionale Nachhaltigkeitskommunikation

Für die praktische Arbeit würde ich mit drei Fragen beginnen:

❓Was kommunizieren wir? Welche Aussagen, Bilder und Symbole verwenden wir und was versprechen wir damit konkret?

❓Was können wir belegen? Welche konkreten Maßnahmen, Daten, Kriterien oder Nachweise stehen dahinter?

❓Wie können wir dies glaubwürdig zeigen? Welche Veränderungen wurden bereits erreicht, welche Ziele verfolgen wir und welchen Beitrag leisten Projekte und Akteure in der Region?

Diese drei Fragen können helfen, die eigene Kommunikation einmal mit etwas Abstand zu betrachten. Sie zeigen auch, wo aus einem allgemeinen Nachhaltigkeitsversprechen eine konkrete und glaubwürdige Geschichte über die Region werden kann.

Es lohnt sich, jetzt hinzuschauen – bevor neue Broschüren gedruckt, Flyer verteilt oder Kommunikationskampagnen geplant werden.

👉 Hier geht´s zur EmpCo-Richtlinie Richtlinie – EU – 2024/825 – DE – EUR-Lex